Solvency-2: VO für Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen vom März – Juni 25

Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Mai 2025, 21:30

Heute wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/863 der Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie legt die technischen Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der grundlegenden Eigenmittel für Berichtszeitpunkte vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025 gemäß der Solvency-II-Richtlinie fest. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.

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