Heute wurden drei delegierte Verordnungen der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit als umweltfreundlich vermarkteten Anleihen oder Nachhaltigkeitsanleihen (sogenannte Green Bonds) sowie eine Mitteilung der Kommission zu den Leitlinien für die Vorlagen zur Offenlegung vor der Emission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die delegierten Rechtsakte ergänzen die Verordnung (EU) 2023/2631 hinsichtlich der Informationen in periodischen Offenlegungen nach der Emission, der Sanktionen gegen externe Prüfer und der Gebühren, die die ESMA solchen Prüfern in Rechnung stellen muss. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die 3 Verordnungen finden Sie unten anbei.