Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung eingeleitet, mit der die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 in Bezug auf technische Rückstellungen, Maßnahmen für langfristige Garantien, Eigenmittel, Aktienrisiken, Spread-Risiken bei Verbriefungspositionen, weitere Kapitalanforderungen der Standardformel, Berichterstattung und Offenlegung, Proportionalität und Gruppensolvabilität geändert werden soll. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 15. August 2025. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Information, wie man an der Konsultation teilnehmen kann, finden Sie unten anbei.