Heute hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) vorgestellt – dem Transparenzrahmen der EU für Finanzprodukte mit ökologischen oder sozialen Zielen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zu einfacheren und nutzerfreundlicheren Informationen für Anleger führen, damit sie fundiertere Entscheidungen treffen können.
Anbieter von Finanzprodukten werden weniger Offenlegungspflichten haben, was die Compliance-Kosten senkt. Insgesamt sollen die Änderungen die Rolle der EU im Bereich nachhaltiger Finanzen und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Finanzsektors stärken. Zudem sollen sie die Beteiligung von Privatanlegern an den EU-Kapitalmärkten erleichtern, im Einklang mit den Zielen der Spar- und Investitionsunion (SIU), und so Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Ziele erhöhen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.