Heute wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2263 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 in Bezug auf Standardformulare und computergestützte Formate für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige Krypto-Assets, die jährliche Berichterstattung über Bewertungen sowie die Liste der statistischen Daten, die die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2011/16/EU des Rates bereitstellen müssen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Verordnung finden Sie unten anbei.
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