Ein geschäftiges, wegweisendes Jahr für die europäische Agenda im Finanzdienstleistungssektor

Veröffentlicht am Samstag, 31. Januar 2026, 15:17

In ihrem Leitartikel analysiert Vania Franceschelli, FECIF Chairperson, die großen EU-Projekte, die im Vorjahr auf den Weg gebracht wurden und heuer mit der Umsetzung starten. Sie spricht von „einer außergewöhnlich dichten politischen Agenda im Bereich Finanzdienstleistungen (worin auch der Versicherungsbereich inkludiert ist). Stichworte dazu sind etwa Savings and Investments Union (SIU), Maßnahmen betreffend Zusatzpensionen (pension gap), Integration der Kapitalmärkte und Adaption bei der nachhaltigen Finanzierung. Zusammen werden diese Initiativen einen Großteil der regulatorischen Debatten und Umsetzungsarbeiten im kommenden Jahr prägen.

Im folgenden Editorial geht sie kurz auf die einzelnen Vorhaben ein. Eine gewisse Skepsis kann man durchaus herauslesen, besonders dann, wenn der „Verdacht entsteht“, dass man vielleicht mit weiterer Regulierung oder „regulatorischem Redesign“, „standardisierten Lösungen“ die Rolle der Berater und Vermittler am Markt reduzieren möchte. Das Editorial zum Nachlesen finden Sie unten anbei.

Editorial von Vania Franceschelli, FECIF‑Vorsitzende


2026: Ein geschäftiges, wegweisendes Jahr für die europäische Agenda im Finanzdienstleistungssektor

Mit dem Näherrücken des Jahres 2026 steht die Europäische Union vor einer außergewöhnlich dichten politischen Agenda im Bereich Finanzdienstleistungen. In den letzten Wochen des Jahres 2025 präsentierte die Europäische Kommission mehrere Initiativen unter dem Dach der Savings and Investments Union (SIU), darunter Maßnahmen zu Pensionen, zur Integration der Kapitalmärkte und zur nachhaltigen Finanzierung. Zusammen werden diese Initiativen einen Großteil der regulatorischen Debatten und Umsetzungsarbeiten im kommenden Jahr prägen.

Am 20. November stellte die Kommission ein Paket vor, das den Zugang zu ergänzenden Pensionen verbessern soll, als Reaktion auf demografische Entwicklungen und zunehmend fragmentierte Erwerbsbiografien. Das Ziel ist klar: Die Altersvorsorge zu stärken, indem berufliche und private Zusatzpensionen neben den öffentlichen Systemen gefördert werden. Doch obwohl die Stoßrichtung nachvollziehbar ist, werfen die vorgeschlagenen Instrumente wichtige Fragen hinsichtlich Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit auf.

Die Empfehlung zu automatischer Einbeziehung („auto-enrolment“), Pensionstracking‑Systemen und nationalen Dashboards zeigt einen starken Glauben an strukturelle Lösungen zur Verbesserung der Teilnahmequoten. Automatische Einbeziehung mit Opt-out‑Möglichkeit war in einigen Mitgliedstaaten erfolgreich, doch ihre breitere Anwendung könnte nationale Besonderheiten, Arbeitsmarktstrukturen und bestehende Pensionskulturen übersehen. Ebenso können Pensions‑Dashboards die Transparenz steigern, führen aber auch zu neuen Governance‑ und Datenmanagement‑Ebenen, mit unklarem Mehrwert für Sparer, sofern sie nicht wirklich nutzerfreundlich gestaltet sind. Die Grenze zwischen Bürgerermächtigung und zusätzlicher Komplexität ist hier schmal.

Die legislativen Vorschläge verstärken diese vorsichtige Einschätzung. Die Überarbeitung der IORP‑II‑Richtlinie soll betriebliche Pensionen modernisieren, indem Konsolidierung, Diversifizierung und Skaleneffekte gefördert werden. Diese Ziele sind legitim, doch weitere regulatorische Feinjustierungen allein werden wohl kaum die strukturellen Hürden beseitigen, die die Abdeckung und Teilnahme in vielen Mitgliedstaaten begrenzen. Ähnlich wirft die vorgeschlagene Reform der PEPP‑Verordnung – einschließlich eines „Basic PEPP“ ohne Beratung als Ergänzung zu maßgeschneiderten Varianten – die Frage auf, ob Vereinfachung allein ein Produkt wiederbeleben kann, das bisher nur begrenzt am Markt angenommen wurde. Das Risiko besteht, dass regulatorisches Redesign eine tiefere Auseinandersetzung mit Nachfrage, Anreizen und der unverzichtbaren Rolle der Beratung ersetzt.

Tatsächlich bleibt die Rolle der Finanzberater und Vermittler über die gesamte Pensionsagenda hinweg zentral. Effektive Altersvorsorge kann sich nicht allein auf standardisierte Produkte oder automatisierte Mechanismen stützen. Besonders für ältere Bürger und Menschen mit nicht-linearen Erwerbsverläufen ist personalisierte Beratung entscheidend, um informierte Entscheidungen und angemessenen Schutz sicherzustellen. Jede Initiative zur Erweiterung des Zugangs zu Pensionen sollte daher vermeiden, Beratung zugunsten von Kostensenkung oder formaler Einfachheit zu marginalisieren.

Nur wenige Wochen später, am 4. Dezember, verabschiedete die Kommission das Market Integration Package, einen weiteren Kernpfeiler der SIU. Dieses Maßnahmenpaket zielt darauf ab, Barrieren im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen abzubauen, Regulierung und Aufsicht zu vereinfachen und Innovation zu fördern. Vorschläge wie verbessertes Passporting, die Schaffung eines paneuropäischen Marktbetreibers (PEMO) und eine stärkere Annäherung der Aufsichtsbehörden unter ESMA spiegeln den lang gehegten Wunsch wider, echte Skaleneffekte über Grenzen hinweg zu erreichen. Der Fokus auf Vereinfachung und Konsistenz ist grundsätzlich zu begrüßen. Vorausgesetzt, er führt tatsächlich zu einer Verringerung regulatorischer Fragmentierung und nicht lediglich zu einer Verlagerung der Komplexität auf die EU‑Ebene.

Die „SIU‑Erzählung“ verbindet diese Initiativen und präsentiert sie als sich gegenseitig verstärkende Schritte hin zu tieferen Kapitalmärkten und größerer Bürgerbeteiligung. Doch der Erfolg der SIU wird letztlich von der Umsetzung abhängen. Koordination über verschiedene Dossiers hinweg ist wesentlich, ebenso jedoch Zurückhaltung. Eine Ansammlung gut gemeinter Reformen könnte kontraproduktiv werden, wenn sie Marktteilnehmer und Endnutzer überfordert.

Reformen im Bereich nachhaltiger Finanzierung ergänzen diese bereits überfüllte Agenda. Ebenfalls am 20. November schlug die Kommission eine Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) vor, mit dem Ziel, Offenlegungen zu vereinfachen, Compliance‑Kosten zu senken und eine klarere Produktkategorisierung einzuführen. Die Bewegung hin zu weniger, aber aussagekräftigeren Offenlegungen sowie ein dreistufiges Klassifizierungssystem sind Schritte in die richtige Richtung. Dennoch wird die Herausforderung darin bestehen sicherzustellen, dass Vereinfachung tatsächlich das Anlegerverständnis verbessert und nicht nur Unsicherheit auf neue Definitionen und Schwellenwerte verschiebt.

Vor diesem Hintergrund wird 2026 weniger von neuen Strategien geprägt sein als davon, die Glaubwürdigkeit bestehender Strategien zu testen. Die Umsetzung der SIU‑Initiativen wird sorgfältige gesetzgeberische Prüfung, realistische Zeitpläne und einen ständigen Fokus auf Marktrealitäten erfordern. Entscheidungsträger müssen der Versuchung widerstehen, mehr Regeln automatisch mit besseren Ergebnissen gleichzusetzen.

Ein voller Kalender kann ein Zeichen politischen Schwungs sein. Er kann jedoch ebenso ein Warnsignal darstellen. Soll die SIU ihr Versprechen – stärkere Altersvorsorge, tiefere Kapitalmärkte und nachhaltigere Investitionen – erfüllen, muss 2026 Pragmatismus über Vorschriften, Verhältnismäßigkeit über bloße Ambition auf dem Papier und Vertrauen in Berater und Vermittler über übermäßig standardisierte Lösungen stellen. Nur dann können Reformen in tatsächliche Vorteile für Europas Sparer und Investoren münden.

Das Editorial im Original finden Sie auf der FECIF-Webseite und zwar hier…