Der Rat der Europäischen Union hat soeben seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der IORP-II-Richtlinie (Teil des Pakets zu ergänzenden Altersversorgungssystemen) angenommen. Die Richtlinie regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORPs – Institutions for Occupational Retirement Provision). Ziel der Überarbeitung ist es, den EU-Rahmen für die betriebliche Altersversorgung zu stärken, indem Transparenz erhöht, das Risikomanagement verbessert, grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert und unnötige regulatorische Belastungen reduziert werden, während gleichzeitig die Besonderheiten der nationalen Rentensysteme gewahrt bleiben. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.