Webinar: Was bis Sommer erledigt werden muss: IFD und IFR treten in Kraft!
Am 10. März präsentiert Dr. Georges Leser im Webinar zum Thema „IFD/IFR: Was bis zum Sommer erledigt sein muss".
Im Juni läuft die 18-monatige Übergangsfrist ab. Dr. Leser gibt eine Übersicht über die Änderungen durch IFD/IFR und die Klassifizierung der Wertpapierfirmen, aktuelle Eigenkapitalvorschriften, Einstufung der WPF in Klasse 2 und 3, Kapitalanforderungen für Klasse 2 und 3. sowie Meldepflichten und Sanktionen.
Wertpapierfirmen sind bereits nach den bisherigen Regelungen der CRD IV/CRR verpflichtet ausreichend Eigenkapital zu halten. Nunmehr werden diese Regelungen angepasst und werden die Eigenkapitalanforderungen künftig anhand spezieller Formeln berechnet. Die bisherige Möglichkeit einer alternativen Berufshaftpflichtversicherung entfällt. Es müssen daher künftig alle Wertpapierfirmen diese Regelungen erfüllen. Angesichts der Strafsanktionen der MiFID von bis zu EUR 5 Millionen bzw. 10% des Gesamtnettoumsatzes ist eine entsprechend sorgfältige Umsetzung dringend zu empfehlen. Georges Leser wird im Webinar auf die wesentlichsten Punkte eingehen und Fragen der Teilnehmer beantworten.
EIOPA stimmt Änderungen des KID PRIIPs zu
Die ESAs der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA & ESMA) haben der Europäischen Kommission den Entwurf der Regulatory Technical Standards (RTS) zu Änderungen des Schlüsselinformationsdokuments für verpackte Versicherungsanlageprodukte (KID PRIIPs) vorgelegt. Das Board of Supervisors stimmt Änderungen des PRIIPs key information document, kurz KID PRIIPs zu. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente dazu finden Sie unten anbei.
MiFID-2: Aktualisierte Q&As zu Marktstruktur-Themen
ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat ihre Fragen und Antworten (Q&As, kurz für questions and answers) zu Fragen der Marktstruktur im Rahmen von MiFID-2 und MiFIR aktualisiert. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das aktualisierte Q&A-Dokument finden Sie unten anbei.
ESMA leitet Aufsichtsmaßnahme zu Product-Governance ein
ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht leitete mit den zuständigen nationalen Behörden (NCAs) eine gemeinsame Aufsichtsmaßnahme (CSA) zur Anwendung der MiFID-2-Produktsteuerungsregeln in der gesamten Europäischen Union (EU) ein. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die relevanten Dokumente finden Sie unten anbei.
Konsultation zu Angemessenheit und Execution only unter MiFID-2
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde - und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) leitete eine Konsultation zu Leitlinien für die Anwendung bestimmter Aspekte der Angemessenheit und der Execution-Only-Anforderungen gemäß MiFID-2 ein. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 29. April 2021. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Unterlagen zur Konsultation finden Sie unten anbei.