Nachlese 10.3. Webinar: Was bis Sommer erledigt werden muss: IFD & IFR treten in Kraft.
Am 10. März präsentierte Dr. Georges Leser im Webinar zum Thema „IFD/IFR: Was bis zum Sommer erledigt sein muss". Dr. Leser gab eine Übersicht über die Änderungen durch IFD/IFR und die Klassifizierung der Wertpapierfirmen, aktuelle Eigenkapitalvorschriften, Einstufung der WPF in Klasse 2 und 3, Kapitalanforderungen für Klasse 2 und 3. sowie Meldepflichten und Sanktionen.
Das Video des Webinars zum Nachsehen finden Sie unten anbei.
Auch der Vortrag von Dr. Leser liegt bereits vor.
Am Test für das Weiterbildungs-Zertifikat wird noch gearbeitet.
EIOPA stimmt Änderungen des KID PRIIPs zu
Die ESAs der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA & ESMA) haben der Europäischen Kommission den Entwurf der Regulatory Technical Standards (RTS) zu Änderungen des Schlüsselinformationsdokuments für verpackte Versicherungsanlageprodukte (KID PRIIPs) vorgelegt. Das Board of Supervisors stimmt Änderungen des PRIIPs key information document, kurz KID PRIIPs zu. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente dazu finden Sie unten anbei.
MiFID-2: Aktualisierte Q&As zu Marktstruktur-Themen
ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat ihre Fragen und Antworten (Q&As, kurz für questions and answers) zu Fragen der Marktstruktur im Rahmen von MiFID-2 und MiFIR aktualisiert. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das aktualisierte Q&A-Dokument finden Sie unten anbei.
ESMA leitet Aufsichtsmaßnahme zu Product-Governance ein
ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht leitete mit den zuständigen nationalen Behörden (NCAs) eine gemeinsame Aufsichtsmaßnahme (CSA) zur Anwendung der MiFID-2-Produktsteuerungsregeln in der gesamten Europäischen Union (EU) ein. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die relevanten Dokumente finden Sie unten anbei.
Konsultation zu Angemessenheit und Execution only unter MiFID-2
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde - und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) leitete eine Konsultation zu Leitlinien für die Anwendung bestimmter Aspekte der Angemessenheit und der Execution-Only-Anforderungen gemäß MiFID-2 ein. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 29. April 2021. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Unterlagen zur Konsultation finden Sie unten anbei.