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Leitlinien zur aufsichtlichen Berichterstattung zum PEPP

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat Leitlinien zur aufsichtlichen Berichterstattung über das paneuropäische private Altersvorsorgeprodukt (PEPP) veröffentlicht, um die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Meldepflichten der PEPP-Verordnung sicherzustellen. Start Gültigkeit: ab dem 22. März 2022. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Leitlinien finden Sie unten anbei.

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Bericht über Kosten/ Wertentwicklung von Vorsorgeprodukten

Die EIOPA hat ihren dritten Bericht über die Kosten und die Wertentwicklung von versicherungsbasierten Anlageprodukten (IBIPs) und persönlichen Pensionsprodukten (PPPs) in der Europäischen Union veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro unten anbei. 

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Delegierte Verordnung zum PEPP veröffentlicht

Die delegierte Verordnung (EU) 2021/473 zum PEPP (Paneuropäischer Pensionsplan) wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
 Details unten anbei.

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EIOPA zum PEPP: Technische Standards und Empfehlungen für die Umsetzung

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht legte ihren Entwurf für Regulierungs- und Durchführungsstandards zu delegierten Gesetzen für die Konzeption und Lieferung des europaweiten persönlichen Rentenprodukts (PEPP) vor. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro, was sich EIOPA vorstellt (Kostenobergrenze 1%), welche Dokumente dazu den Kunden zu geben sind und Links zu weiteren Informationen finden Sie unten anbei.

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EIOPA-Konsultation zum PEPP gestartet

Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung technischer Standards für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung und Zusammenarbeit gemäß der europaweiten PEPP-Verordnung (Personal Pension Product) eingeleitet und holt damit Feedback der Interessensgruppen ein. Die Konsultation läuft bis zum 20. Mai 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die nötigen Unterlagen finden Sie unten anbei.

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EIOPA Konsultation zum PEPP

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Konzept betreffend der Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie die technische Beratung betreffend PEPP eingeleitet. Die Rückmeldefrist endet am 2. März 2020. Eine Analyse durch das Fecif Rechtsbüro und Unterlagen zur Konsultation finden Sie unten anbei.

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PEPP: Veröffentlichung im Amtsblatt

Die PEPP Verordnung vom 20. Juni wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Und tritt damit am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Eine Analyse und die Verordnung finden Sie unten anbei.

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Abstimmung über PEPP erfolgte

Am 4. April führte das Plenum des Europäischen Parlaments in Brüssel eine Debatte und eine abschließende Abstimmung über das „Paneuropäische Produkt für persönliche Altersvorsorge (PEPP)“ durch. Nach der Aussprache nahm das Europäische Parlament das vorläufige Abkommen mit 338 Stimmen bei 143 Gegenstimmen und 139 Enthaltungen an. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und ausgewählte Diskussionsbeiträge der verschiendensten Parteien finden Sie unten anbei.

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PEPP: EU Rat bestätigt Einigung über europaweites Rentenprodukt

Die EU-Botschafter haben im Februar die im Dezember zwischen dem Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über das vorgeschlagene "paneuropäische Rentenprodukt" (PEPP)", eine neue Kategorie der persönlichen Altersvorsorge, gebilligt. Eine Analyse und das dazu gehörende Dokument finden Sie unten anbei.

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Update zum PEPP-Trilog

Am 10. Januar gab der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments einen Überblick über die laufenden inter-institutionellen Verhandlungen über den Vorschlag zum europaweiten Produkt für die persönliche Altersvorsorge (kurz PEPP). Unten anbei finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Berichts.

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PEPP: Zwischenbericht von den Trilogs-Verhandlungen

Der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments berichtete über die laufenden interinstitutionellen Trilogs-Verhandlungen zum Vorschlag für eine Verordnung über ein europaweites Produkt für die persönliche Altersvorsorge (PEPP).

Der Präsident des ECON-Ausschusses, Roberto Gualtieri (S & D, IT), berichtete über den zweiten PEPP-Trilog, der auf der Grundlage des Kompromissvorschlags des Berichterstatters stattfand.
Die drei Institutionen konnten sich dabei einigen auf:

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