Editorial Jänner 2014

Veröffentlicht am Freitag, 03. Januar 2014, 12:21

Gewinnfreibetrag: Politik setzt ein falsches Signal

Einschränkungen bei der Geltendmachung des Gewinnfreibetrags würden Klein- und Mittelunternehmen auch in ihren Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge stark einschränken. 

Die neue Regierung sucht derzeit fieberhaft nach Mitteln und Wegen, das immer größer werdende Budgetloch zu stopfen. Hieß es im Wahlkampf noch „Keine neuen Steuern“, so lautet das Motto jetzt: „Alles ist möglich.“ Vor allem Unternehmer und Wirtschaftstreibende sollen tiefer in die Tasche greifen.

Neben Strafzahlungen für Überstunden stehen daher auch Änderungen in der Gruppenbesteuerung, ein Steuerabzug bei Managergehältern sowie der Wegfall der Steuerbegünstigung für Golden Handshakes zur Diskussion.

Besondere Brisanz liegt auch in einem weiteren kleinen Detail der nun öffentlich gewordenen Pläne: Der Gewinnfreibetrag soll in Zukunft nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn damit Realinvestitionen getätigt wurden. Was nichts anderes heißt, als dass damit eine der wichtigsten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge ersatzlos gestrichen wird.

Sozialpolitische Ziele nicht torpedieren!

Natürlich ist klar, dass in Krisenzeiten alle den Gürtel enger schnallen müssen, aber dennoch sollten die Mittel so gewählt werden, dass damit nicht sozialpolitisch sinnvolle Ziele torpediert werden!

Werden die kolportierten Pläne zum Gewinnfreibetrag tatsächlich umgesetzt, trifft dies vor allem uns – die klein- und mittelständischen Unternehmen – und damit das Rückgrat der heimischen Wirtschaft.

Denn über den Gewinnfreibetrag besteht für Gewerbetreibende und Freiberufler derzeit die einzige Möglichkeit, 13 Prozent des Gewinns aus dem eigenen Betrieb, maximal aber 45.350 Euro (in den Jahren 2013 bis 2016) pro Kalenderjahr, steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.

Gewinnfreibetrag als Vorsorge-Umweg

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilsegmenten zusammen: einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Voraussetzung für den zweiten Teil ist, dass im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens („begünstigtes Anlagevermögen“) oder bestimmte Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen, angeschafft werden.

Derzeit können viele KMU nur über diesen Umweg in die – nach der staatlichen Pension – zweite Säule der Altersvorsorge investieren und sich einen zusätzlichen finanziellen Polster für die Pension anlegen.

KMU würden noch mehr ins Pensionsabseits gedrängt

Wird diese Möglichkeit gestrichen, haben sie keine Möglichkeit mehr, die in Zukunft immer wichtiger werdende betriebliche Altersvorsorge zu bedienen und damit ihre mit jeder Pensionsreform größer werdende Pensionslücke zu schließen.

Bereits heute zählen KMU und Kleingewerbetreibende zu den größten Pensionsverlierern. Werden die Regierungspläne umgesetzt, stehen wir noch weiter im Abseits.

Hermann Stöckl
AFPA Vorstand

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