Wir übermitteln Ihnen im Anhang und als Vorschau den Entwurf des „non-Papers“ der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Regeln zum Schutz von Kleinanlegern (RIS), den wir von unseren Kontakten erhalten haben. (Anmerkung Redaktion: Mit „non-paper“ oder „Nicht-Papier“ wird im EU-Sprachgebrauch ein informelles Dokument bezeichnet, das z.B. verwendet wird, um die Reaktion anderer Parteien auf mögliche Lösungen zu testen. Diese Dokumente sind nicht bindend und können jederzeit zurückgezogen werden, da sie keine offiziellen Dokumente darstellen).
Ziel dieses Papiers ist es, gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, um die Wirksamkeit der RIS zu vereinfachen und zu verbessern, die Verwaltungslasten zu reduzieren und die Teilnahme von Kleinanlegern an den Finanzmärkten zu erleichtern. Kurz gesagt, fordert das Non-Paper, dass die Retail Investment Strategy vereinfacht, mit anderen bestehenden Instrumenten harmonisiert und auf die tatsächliche Nutzbarkeit durch europäische Bürger ausgerichtet wird. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Dokument finden Sie unten anbei.