Kategorie Nachhaltigkeit

Solvency-2-Überprüfung: Konsultation zu Leitlinien für Aufsichtsprüfungsprozess

EIOPA hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf überarbeiteter Leitlinien für den Aufsichtsprüfungsprozess im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvency-II-Richtlinie) gestartet. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 24. September 2025. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Konsultations-Dokumente finden Sie unten anbei.

Kommission: Maßnahmen zur Wiederbelebung des EU-Verbriefungsrahmens

Heute hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, den regulatorischen Rahmen für Verbriefungen im Kontext der Spar- und Investitionsunion (SIU) zu vereinfachen und zu stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen ungerechtfertigte regulatorische Hürden abbauen, Verbriefungsaktivitäten fördern und Bankkapital für neue Kreditvergaben freisetzen. Der neue Rahmen soll die Risikoteilung bei Krediten fördern und gleichzeitig die Finanzstabilität und den Anlegerschutz wahren. Das übergeordnete Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung anzukurbeln. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.

„Non-Paper“ zur Verschiebung von 122 technischen Standards im Finanzsektor

Wir berichten darüber, dass laut einem Non-Paper der Europäischen Kommission – das wir über unsere Kontakte erhalten haben und das an die Arbeitsgruppe Finanzdienstleistungen des Rates der EU übermittelt wurde – die Kommission erwägt, die Verabschiedung von 122 technischen Standards (RTS/ITS) im Finanzsektor zu verschieben. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Dokument finden Sie unten anbei.

Solvency-2: VO für Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen vom März – Juni 25

Heute wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/863 der Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie legt die technischen Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der grundlegenden Eigenmittel für Berichtszeitpunkte vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025 gemäß der Solvency-II-Richtlinie fest. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.

Konsultation zur Überarbeitung der SFDR

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (SFDR, Abkürzung für „Sustainable Finance Disclosures Regulation“) gestartet hat. Die Frist für die Teilnahme an der Konsultation endet am 30. Mai. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Information, wie man an der Konsultation teilnimmt, finden Sie unten anbei.

ESAs-Jahresbericht über die gemeinsame Arbeit

Am 16. April veröffentlichte der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – kurz ESAs) den Jahresbericht 2024, der einen Überblick über die gemeinsame Arbeit der ESAs im vergangenen Jahr bietet. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie ebenso unten anbei, wie den Link zum Jahresbericht.

Meinungsaustausch mit der Kommission über Änderungen in der EU-Taxonomie

Gestern fand eine gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments statt. Dabei wurde mit der Europäischen Kommission über die Vereinfachung der EU-Taxonomie für umweltfreundliche Aktivitäten diskutiert. Der Entwurf der delegierten Verordnung zielt darauf ab, die Offenlegungspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und bestimmte technische Kriterien zu entschärfen. Eine Analyse der Reaktionen der Abgeordneten und die Aufzeichnung der Debatte finden Sie unten anbei.

Kommission: Jahreskonferenz mit der EZB zur europäischen Finanzintegration

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank die jährliche hochrangige Konferenz mit dem Titel Europäische Finanzintegration organisieren: Förderung der Spar- und Investitionsunion“ veranstalten, die am 12. Juni von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Konferenzzentrum Albert Borschette in Brüssel stattfinden wird. Mehr zu den Sprechern finden Sie unten anbei.

Omnibus-Vereinfachungs-Paket zu Nachhaltigkeit und Investitionen

Die Europäische Kommission hat soeben das 1. Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeit und das 2. Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen vorgelegt hat. Das erste zielt darauf ab, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (CSDD) und die Verordnung zur Einführung eines Mechanismus für den Ausgleich der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) zu ändern. Der zweite Vorschlag enthält Änderungen zur Vereinfachung und Optimierung der Nutzung verschiedener Investitionsprogramme, darunter InvestEU, EFSI und alte Finanzinstrumente. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Links zu Paketen finden Sie unten anbei.

Konsultation zur Taxonomie (Berichterstattung vereinfachen)

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Änderung der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie eingeleitet, um die Berichterstattung für Unternehmen einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Die Frist für Kommentare endet am 26. März. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Link zur Konsultation finden Sie unten anbei.

Kommission: Konsultation zur Überarbeitung des Verbriefungsrahmens

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des Verbriefungsrahmens gestartet. Die Frist für die Beantwortung der Fragen endet am 19. März. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Link zur Konsultation finden Sie unten anbei.

Termine der AFPA Events 2025

Auch heuer wird es neben dem AFPA Marktdialog eine Reihe von Webinaren geben, mit denen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützen.
Bitte TERMINE gleich notieren! Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen aus Ihrem Haus!
Zum Anmelden senden Sie ein e-mail an gw@afpa.at.

Gerne können Sie diese Einladung an Ihre Mitarbeiter weiterleiten, um Stunden für die gesetzliche Weiterbildung zu sammeln.

Arbeitsprogramm 2025, Leistungsrückschau auf 2024, Webinar-Plan 2025

Basierend auf den Vorhaben der EU-Aufsichtsbehörden (EIOPA, EBA und ESMA) haben der AFPA-Vorstand und AFPA-Marktbeirat das Arbeitsprogramm für 2024/25 erarbeitet. Dieses finden Sie unten ebenso anbei, wie die AFPA-Leistungsrückschau auf 2024. Der AFPA-Vorstand wünscht Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr und freut sich auf zahlreiche Anmeldungen zu unseren Webinaren. Webinar-Plan ebenfalls unten anbei.

Solvency-2: VO für Berichterstattung vom Dez. 24 – März 25

Kürzlich wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/216 der Kommission zur Festlegung der technischen Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Basiseigenmittel für die Berichterstattung mit Stichtagen vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025 gemäß der Solvabilität II-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.

Plattform für nachhaltige Finanzen: Bericht zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung

Heute hat die Plattform für nachhaltige Finanzen einen Bericht veröffentlicht, der eine Reihe von evidenzbasierten Empfehlungen zur Vereinfachung der Berichterstattung über die Taxonomie und zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit enthält. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro, den Bericht und einen Link zum Webinar finden Sie unten anbei.

Europäische Kommission: Durchgesickerte Mitteilung über das Omnibus-Paket

Heute haben wir einen durchgesickerten Entwurf der Mitteilung der Europäischen Kommission über das Omnibus-Paket erhalten. Die Mitteilung skizziert die Vision für ein Umsetzungs- und Vereinfachungsprogramm. Institutionen und Interessengruppen müssen zusammenarbeiten, um EU-, nationale und regionale Vorschriften zu straffen und zu vereinfachen und politische Maßnahmen effektiver umzusetzen.“ Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro unten anbei.

In dem durchgesickerten Schreiben der französischen Regierung wird darum gebeten, das Inkrafttreten der CSDD zu verschieben und ihren Anwendungsbereich zu überprüfen, der demnach nicht für Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens 1,5 Milliarden Euro gelten sollte. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Schreiben finden Sie unten anbei.