Editorial Jänner 2015

Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Januar 2015, 08:23

2015 nehmen die EU Kommission und die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden direkt Einfluss auf die betriebliche Praxis.

MIFID-2 und die PRIIPs Verordnung zum Schutz von Kleinanlegern werden umgesetzt und die neue Versicherungsvermittlerrichtlinie, IMD-2, biegt in die Zielgerade.

Alle Marktteilnehmer sind betroffen:
Wertpapierfirmen und -berater, Versicherungsvermittler, Fonds- und Versicherungsgesellschaften, Softwarehersteller, etc.

 

  • Delegierte Rechtsakte legen technische Einzelheiten fest, beispielsweise wie Interessenskonflikte beim Verkauf von Fondsgebundenen Lebensversicherungen zu handhaben sind.
  • Europäische Verordnungen schreiben die Verwendung genormter Unterlagen zur Kundeninformation vor.
  • Guidelines regeln, wie die Einhaltung der EU Vorschriften durch die heimische Markt- bzw. Finanzaufsicht zu überprüfen ist.

Abzuwarten, bis all das in Österreich „am Tisch“ liegt hätte fatale Folgen, denn Verordnungen, delegierte Rechtsakte und Guidelines können nur (mehr) in Brüssel beeinflusst werden! Nach ihrer Verabschiedung durch EU Institutionen sind sie direkt in Österreich anzuwenden.

Rechtzeitig informiert zu sein und sich möglichst früh in Brüssel einzubringen ist das Gebot der Stunde! Nur so kann eine praxistaugliche Regulierung für die AFPA Mitglieder mit ihren individuellen Geschäftsmodellen erreicht werden. Diesem Auftrag werden AFPA und der EU Dachverband FECIF auch 2015 durch aktives Lobbying und konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung neuer Rahmenbedingungen gerecht.

Im Namen das AFPA Vorstands wünschen ich Ihnen einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.
Johannes Muschik, Chairman

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