Editorial November 2015

Veröffentlicht am Freitag, 30. Oktober 2015, 22:21

Keine Angst vor Richtlinien

In den letzten Jahren und vor allem den letzten Monaten diskutierte unsere Branche intensiv über die Entstehung neuer Richtlinien in Europa insbesondere die Finanzmarktrichtline MiFID II und die Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD und erwartet nunmehr mit „Spannung“ die Umsetzung in nationales Recht. 

Mit Besorgnis? Ich denke, dies wäre unbegründet. Unsere Branche hat in den letzten Jahren bewiesen, dass wir auch im eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden die Umsetzung von Richtlinien mit „Bravour“ gemeistert haben.

Wie intensiv wurde die erste Versicherungsvermittler-Richtlinie vor ihrer Einführung diskutiert und wie rasch und vorbildlich diese mit Jänner 2005 von unseren Kollegen umgesetzt. Gleiches gilt für MiFID I bzw. WAG 2007. Dokumentationspflichten, Informationspflichten, Aufklärungspflichten, Angemessenheitsprüfung, Eignungstest, Regelung zur Vermeidung von Interessenskonflikten kennen unsere Kollegen der Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen seit dem WAG 2007 und arbeiten mit diesen auch in den letzten Jahren – zugegeben mit mehr Aufwand – durchaus erfolgreich.

Vor der Übernahme dieser Regelungen im Bereich der entsprechenden Versicherungsprodukte mit der IDD (IMD2) muss sich demnach auch der Versicherungsvermittler nicht fürchten, wie das Beispiel aus dem Wertpapierbereich zeigt.

Vielmehr ist dies im Interesse aller Marktteilnehmer, der Industrie, der Vermittlerbranche und des Kunden.

Thomas Schnöll, MAS
Mitglied des Vorstandes

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