Basierend auf den Plänen der EU-Kommission und den Vorhaben der EU-Aufsichtsbehörden (EIOPA, EBA und ESMA) haben der AFPA Vorstand und AFPA Marktbeirat das Arbeitsprogramm für 2023/24 erarbeitet.
Die Eckdaten und wie Ihnen die AFPA Lotsen helfen werden, können Sie hier nachlesen:Der AFPA Vorstand wünscht Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr. 

Weitere inhaltliche Details finden Sie unten anbei.

Der digitale Wandel in der EU soll bis 2030 vollzogen sein. Die EU-Kommission treibt die Digitalisierung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen im Rahmen ihrer Open-Finance-Initiative weiter voran. Ihr Ziel ist der Austausch von Daten der Finanzindustrie über den Zahlungsverkehr hinaus, wie beispielsweise Depot- oder Versicherungsdaten. Je nach Ausgestaltung wird dies mit Zustimmung der Konsument:innen, aber auch über technische Zugangsschnittstellen erfolgen. Dafür wird man einen einheitlichen europäischen Open-Finance-Rechtsrahmen schaffen. Parallel arbeitet die EU-Kommission an der Abschaffung der Vertriebsvergütungen für Retail-Investment-Produkte, konkret von Provisionen und Kick Backs für den Verkauf von kapitalbildenden Lebensversicherungen und Investmentfonds. Im Rahmen ihrer Retail-Investment-Strategie soll insgesamt der Konsumentenschutz für Kleinanleger:innen gestärkt werden. Durch den Wegfall von Vertriebsvergütungen soll nicht zuletzt die Höhe der Auszahlungsbeträge am Ende der Vertragslaufzeiten ansteigen.

Weitere Ziele der Kommission sind: U.a. eine europäische digitale Identität und eine vertrauenswürdige künstliche Intelligenz. Die Payment Services Directive (PSD II) wird überarbeitet mit dem Ziel, dass Überweisungen innerhalb der EU binnen maximal 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto verbucht werden. Weiters wird ein Vorschlag für einen „digitalen Euro“ vorbereitet. Derzeit noch unregulierte Assetklassen, allen voran Kryptowährungen, sollen via MiCA (Markets in Crypto Assets Regulation) reguliert werden.

EIOPA strebt im Rahmen der Insurance Recovery and Resolution Directive die Einrichtung eines Ausfallsicherungsmechanismus für Versicherungen an, die Konkursgefährdet sind. Vorantreiben will man auch den European Single Access Point (ESAP). Für Finanzdienstleistungen relevante Unternehmensinformationen, etwa zur Nachhaltigkeit von Unternehmen sollen EU-weit genormt öffentlich abrufbar sein. Bei der Umsetzung der ESG-Vorgaben für nachhaltige Geldanlagen wird EIOPA neben Vorgaben für die Kundenberatung auch Stresstests und Risk Assessments durchführen, u.a. dazu, wie Klimarisiken sich auf Risikoportfolios von Versicherungsgesellschaften auswirken (Climate Stress Testing). Auch „Greenwashing“ soll verhindert werden. Untersuchen will man weiters Nachteile für Konsumenten im grenzüberschreitenden Versicherungsverkauf und infolge nicht adäquaten Produkt-Designs, etwa bei fondsgebundenen Lebensversicherungen.

ESMA richtet Ihr Augenmerk auch auf die Überwachung von FinTechs, Anwendungen künstlicher Intelligenz und s.g. Finanzinnovationen. Die DORA (Digital Operational Resilience Act, die Überarbeitung der Alternative-Investmentfonds-Regulierung  (AIFMD), PRIIPs (Finanzprodukte für Kleinanleger), UCITS (Investmentfonds-Richtlinie) und weiteren Regulierungsvorhaben werden gemeinsam mit der Kommission umgesetzt.

Die AFPA Fachlotsen – mittlerweile 9 – bieten auch 2023 Webinare, Lotsenberichte, Workshops und Vor-Ort-Begleitung an.

Der AFPA Vorstand wünscht Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr.