Arbeitsprogramm 2024, Leistungsrückschau auf 2023, Webinar-Plan 2024

Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Februar 2024, 18:25

Basierend auf den Plänen der EU-Kommission und den Vorhaben der EU-Aufsichtsbehörden (EIOPA, EBA und ESMA) haben der AFPA-Vorstand und AFPA-Marktbeirat das Arbeitsprogramm für 2023/24 erarbeitet. Dieses finden Sie unten ebenso anbei, wie den aktuellen Webinar-Plan und die AFPA-Leistungsrückschau auf 2023.
Der AFPA-Vorstand wünscht Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr.

Die Europawahl 2024 wird die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Sie findet voraussichtlich vom 6. bis 9. Juni 2024 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Bei der Europawahl werden 720 Abgeordnete gewählt werden, damit 15 mehr als im ausgehenden Parlament. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, in der nächsten Legislaturperiode von insgesamt fünf Jahren EU-Gesetze zu gestalten und zu beschließen.

  • Für die Europäische Kommission steht 2024 ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit. Die erstmalig anwendbaren ESG-Kriterien wirken sich, sowohl in den Reporting-Pflichten von großen Unternehmen (Versicherungen, Banken etc.) aus, sowie in den Veranlagungsprodukten für Retail- Kunden.
    Es kann hierbei in den nächsten Jahren von weiteren Anpassungen und Nachbesserungen in den jeweiligen Regelwerken ausgegangen werden.
  • Die Digitalisierung („digitale Dekade“) wird von der EU weiter vorangetrieben. Die Umsetzung von DORA steht mit 2025 direkt bevor und auch die Regulierung des Crypto Marktes durch MiCAR (Markets in Crypto Assets Regulation) ist im vollen Gange. Weiters wird 2024 eine Verordnung zur Regulierung der Nutzung von künstlicher Intelligenz auf den Weg gebracht.
  • Um Bürokratie für KMUs abzubauen wird 2024 eine Evaluierung von Berichtspflichten stattfinden. Hierbei soll dem Proportionalitätsprinzip Rechnung getragen werden und somit der Aufwand für KMUs entsprechend sinken.
  • Mit der Implementierung der neuen Geldwäsche-Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) soll ein weiterer Meilenstein in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzt werden.
  • Im Rahmen der Solvency-II-Direktive wurden von der Europäischen Kommission neue technische Durchführungsstandards für die Berichterstattung und Offenlegung durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gelegt. Hierbei kommt es zu einer Vereinfachung und Straffung der Berichtserfordernisse.Welche Prioritäten die Europäischen Aufsichtsbehörden EBA (Banken), EIOPA (Versicherungen) und ESMA (Wertpapiere) für 2024veröffentlicht haben und wie AFPA darauf reagieren wird, erfahren Sie im AFPA-Arbeitsprogramm 2024/25 hier:
    AFPA-Arbeitsprogramm 2024-25
  • Eine Leistungs-Rückschau der AFPA für das Jahr 2023 können Sie hier herunterladen:AFPA-Leistungsrückblick auf 2023
  • Um Sie auf all das oben Beschriebene vorzubereiten, bieten 9 AFPA-Fachlotsen Webinare, Lotsenberichte, Workshops und Vor-Ort-Begleitung an.
    Die Termine, Themen und Inhalte finden Sie im Arbeitsprogramm und beiliegenden Webinar-Plan hier…AFPA-Webinarplan 2024