24. 4.: Datenschutzbehörde kommt. Hat Sie ein Whistleblower angeschwärzt?

Veröffentlicht am Dienstag, 16. April 2024, 09:38

Achtung, Finanzwelt! Sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet oder wurden Sie bereits ins Visier genommen, ohne es zu merken? Werfen Sie mit uns einen Blick hinter die Kulissen der Datenschutzkontrollen und Whistleblower-Enthüllungen.

Rüsten Sie sich gegen unangenehme Überraschungen und nehmen Sie Ihre Datenschutzstrategie unter die Lupe! Mit dem Fragebogen der Datenschutzbehörde für die Finanzwirtschaft erhalten Sie eine einzigartige Chance, Ihren eigenen Datenschutz-Umsetzungsstand zu prüfen. Kein Detail bleibt verborgen!

Doch das ist noch nicht alles: Wir diskutieren nicht nur relevante Urteile und Praxisfälle, sondern zeigen Ihnen auch, wie die rechtskonforme Implementierung einer Whistleblowing-Stelle aussieht. Denn diese ist kein Nice-to-have, sondern eine gesetzliche Anforderung!

Angenommen, jemand, der mit Ihrem Unternehmen zu tun hat – sei es ein Mitarbeitender, Kunde oder Partner – wird Zeuge einer nicht rechtskonformen Handlung und möchte darauf aufmerksam machen. Sollte die Person die Möglichkeit haben, den Verstoß über die interne Stelle zu melden, oder würden Sie es bevorzugen, dass solche Vorfälle direkt bei der Finanzmarktaufsicht oder der Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Seien Sie clever und gesetzeskonform unterwegs: Installieren Sie jetzt proaktiv eine interne Meldestelle. Wenn erst einmal die Behörden aufmerksam werden, sind Sie gezwungen zu handeln. Besser, Sie sind ihnen einen Schritt voraus.

Sind Sie bereit, wenn die Datenschutzbehörde kommt? Melden Sie sich jetzt an und begegnen Sie jeder Überprüfung mit Gelassenheit.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Webinar zu begrüßen!

Wann? 24. April 2024, 8:30 – 9:15 Uhr, Anmeldung per E-mail an gw@afpa.at